Ihr Gewerbebetrieb kann einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern. Dazu gehört beispielsweise das Erfordernis der Buchführung, der Firmenführung, oder der kaufmännischen Ordnung der Vertretung und Haftung.
Dann sind Sie in jedem Fall Kaufmann und zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. Es wird elektronisch von den Amtsgerichten geführt.
Aufgabe des Registers ist es, Rechtssicherheit zu schaffen (z.B. für den Abschluss von Verträgen). Es enthält Informationen über tatsächliche und rechtliche Verhältnisse der Unternehmen. Dazu gehört beispielsweise
Eingereichte Unterlagen können ebenfalls beim Registergericht eingesehen werden. Dazu gehören unter anderem Satzungen und Gesellschafterlisten.
Das Handelsregister besteht aus zwei Abteilungen.
In der Abteilung A werden folgende Unternehmensarten geführt:
Die Abteilung B des Handelsregisters enthält Kapitalgesellschaften, wie
Ihr Unternehmen kann von der Verpflichtung zu einem in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb befreit sein. Sie sind dann berechtigt, aber nicht verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Wenn Sie von dieser Berechtigung Gebrauch machen, werden Sie mit der Eintragung Kaufmann.
Als Kaufmann haben Sie im Gegensatz zu Kleingewerbetreibenden unter anderem folgende Rechte und Pflichten:
Hinweis: Alle Neueintragungen und Änderungen werden elektronisch im Registerportal unter www.handelsregister.de bekannt gemacht.
Sie dürfen den Antrag ausschließlich in öffentlich beglaubigter Form elektronisch bei Gericht einreichen. Wenden Sie sich daher an einen Notar oder eine Notarin.
Diese helfen Ihnen bei der Formulierung der Anmeldung, beglaubigen diese und reichen sie beim zuständigen Amtsgericht ein (Abteilung Handelsregister).
Die Notarkammer Baden-Württemberg nennt Ihnen auf Anfrage Notare und Notarinnen in Ihrer Nähe. Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK) unterstützt das Amtsgericht bei der Führung des Handelsregisters. Das Amtsgericht kann die IHK zur gutachtlichen Stellungnahme vor Eintragungen oder Änderungen im Handelsregister auffordern.
Tipp: Sie sollten Ihre geplante Unternehmensgründung schon im Vorfeld mit Ihrer IHK abstimmen. Das erspart Ihnen mögliche nachträgliche Beanstandungen und kostspielige Änderungen. Außerdem kann es die Eintragung beschleunigen.
das Registergericht, in dessen Registerbezirk sich die Niederlassung des betreffenden Kaufmanns oder der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet
Hinweis: Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.
Hinweis: Über die genauen Unterlagen informieren Sie der von Ihnen gewählte Notar oder die Notarin und Ihre IHK.
Keine Angabe möglich
Gestaffelt, nach Gerichtsgebührenordnung und Aufwand.
...dass der Ausgangspunkt des Sagenwandwerweges 3 "Vom Geschenk der frommen Fräuleins" in Ratshausen ist (Nähere Informationen unter www.oberes-schlichemtal.de)