Die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist ausschließlich den Angehörigen freier Berufe vorbehalten. Sie entspricht der Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Ärzte und Ärztinnen oder Architekten und Architektinnen können z.B. diese Rechtsform wählen. In der Partnerschaftsgesellschaft können auch verschiedene freie Berufe unter einem Dach vereinigt werden.
Hinweis: Die Partnerschaftsgesellschaft ist für die freien Berufe nicht zwingend. Andere Rechtsformen sind ebenfalls möglich.
Die Gesellschafter und Gesellschafterinnen haften in der Regel auch mit ihrem Privatvermögen. Waren nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, haften neben der Partnerschaft nur sie für berufliche Fehler.
Das Partnerschaftsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. Das Register wird elektronisch geführt. Das Partnerschaftsregister legt die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse einer Partnerschaft auf der Grundlage der Angaben der Partner offen. Es sind insbesondere folgende Angaben enthalten:
Für die Eintragung einer Partnerschaft müssen sich sämtliche Partner im Register anmelden.
Hinweis: Alle Neueintragungen und Änderungen werden elektronisch im Registerportal unter www.handelsregister.de bekannt gemacht.
Die Eintragung in das Partnerschaftsregister müssen Sie mit allen Partnern beim Registergericht, in dessen Bezirk sich die zukünftige Betriebsstätte der Partnergesellschaft befindet, anmelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich elektronisch. Sie müssen Ihre Anmeldung in öffentlich beglaubigter Form, d.h. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz, einreichen.
Tipp: Wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin. Er oder sie hilft Ihnen bei der Formulierung der Anmeldung, beglaubigt diese und reicht sie beim zuständigen Registergericht ein. Die lokale Notarkammer hilft Ihnen bei der Suche eines Notars oder einer Notarin in Ihrer Nähe.
Ihre Anmeldung muss insbesondere enthalten:
Hinweis: Die Partner müssen den Partnerschaftsvertrag nicht vorlegen und ihre Berufsrechte nicht nachweisen.
Voraussetzungen für die Eintragung als Partnerschaftsgesellschaft sind:
Der Partnerschaftsvertrag bedarf der Schriftform und muss folgende Angaben enthalten:
das Registergericht, in dessen Bezirk sich die zukünftige Betriebsstätte der Partnerschaftsgesellschaft befindet
Hinweis: Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.
Die zuständige Stelle kann Unterlagen verlangen, z.B. Zulassungsurkunden oder Befähigungszeugnisse der Partner
Die Gerichtsgebühren für die Eintragung sind nach Eintragungsaufwand gestaffelt.
...dass im Jahr 1936 das Schultheißenamt in Bürgermeisteramt umbenannt wurde