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Hochschulzugangsberechtigung anerkennen lassen (ausländische Zeugnisse)

Sie haben eine internationale oder ausländische Hochschulzugangsberechtigung und möchten in Deutschland studieren? Dann müssen Sie im Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz nachweisen, dass Ihre Bildung der deutschen allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife gleichwertig ist.

Hinweis: Wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung anerkennen lassen. Wenden Sie sich dazu an die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart (Abteilung 7, "Schule und Bildung"). Nähere Informationen finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Ausländische Schulabschlüsse (Zeugnisse) - Anerkennung beantragen".

Verfahrensablauf

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wenden Sie sich zur Anerkennung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen an die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart (Abteilung 7, "Schule und Bildung").

Bewerbungen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen

Richten Sie den Zulassungsantrag direkt an Ihre Wunschhochschule. Diese prüft die Hochschulzugangsqualifikation im Zusammenhang mit dem Zulassungsantrag selbst. Ein Antragsformular erhalten Sie direkt von der gewünschten Hochschule.

Tipp: Die Adressen und Internetseiten der Hochschulen erhalten Sie unter www.studieninfo-bw.de oder www.study-guide-bw.de.

Bewerbungen an Fachhochschulen, Kunsthochschulen oder Dualen Hochschulen

  • für ein Studium an einer Fachhochschule: Wenden Sie sich an das Studienkolleg Konstanz. Dieses prüft und bestätigt Ihre Hochschulzugangsqualifikation sowie den Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse. Den entsprechenden Antrag können Sie im Internet herunterladen.
  • für ein Studium an einer Kunsthochschule: Wenden Sie sich für die Bestätigung der Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse an die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart.
  • für ein Studium an der Dualen Hochschule: Wenden Sie sich für die Bestätigung der Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse an die Zentrale Auslandskoordinationsstelle. Den entsprechenden Antrag können Sie im Internet herunterladen.
  • für Studienplätze, die über das zentrale Vergabeverfahren vergeben werden: Wenden Sie sich für die Anerkennung von ausländischen Reifezeugnissen von Staatsangehörigen der EU-Staaten sowie von Staatsangehörigen aus Island, Norwegen und Liechtenstein und deren Familienangehörigen, von Bildungsinländerinnen und Bildungsinländern (ausländische Staatsangehörige und Staatenlose mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung) an die Stiftung für Hochschulzulassung. Weitere Staatsangehörige wenden sich dagegen direkt an die Hochschule.

Wenn Sie die Bestätigung der Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse erhalten haben, können Sie den Zulassungsantrag an die jeweilige Hochschule richten.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Anerkennung Ihrer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung sind:

  • Nachweis des gleichwertigen Bildungsstandes
    Sind Ihre Bildungsnachweise nur bedingt mit der deutschen Hochschulreife vergleichbar, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums eine Feststellungsprüfung bestehen. Als Hilfe für die Vorbereitung auf diese Prüfung und auf das Studium können Sie ein Studienkolleg besuchen.
    Über die Inhalte der Feststellungsprüfung und die Standorte der Studienkollegs können Sie sich unter www.study-guide-bw.com und www.studienkollegs.de informieren.
  • Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse – je nach Studiengang Deutsch oder Englisch
    Die Sprachkenntnisse müssen Sie üblicherweise durch eine Sprachprüfung nachweisen. Deutschkurse zur Vorbereitung können Sie im Heimatland (z.B. an Goethe-Instituten oder TestDaF-Zentren) oder in Deutschland (z.B. an Universitäten) belegen.

Zuständigkeit

  • die Universität, an der Sie das Studium aufnehmen wollen
  • die Pädagogische Hochschule, an der Sie das Studium aufnehmen wollen
  • für ein Studium an einer Fachhochschule: das Studienkolleg der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Konstanz
    (Ausnahme: An den Fachhochschulen Karlsruhe und Pforzheim müssen sich EU-Staatsangehörige direkt bewerben.)
  • für ein Studium an einer Kunsthochschule: die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
  • für ein Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg: die Zentrale Auslandskoordinationsstelle an der Studienakademie Stuttgart
  • für Studienplätze, die über das zentrale Vergabeverfahren vergeben werden: die Stiftung für Hochschulzulassung (gilt nur für EU-Staatsangehörige, Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer sowie Staatsangehörige aus Island, Norwegen und Liechtenstein. Weitere Staatsangehörige wenden sich direkt an die jeweilige Hochschule).

Erforderliche Unterlagen

  • Hochschulzugangsqualifikation aus dem Herkunftsland (einschließlich der zugehörigen Einzelnotenlisten), z.B.:
    • Matura
    • Bakkalaureat
    • School-Leaving-Certificate
    • General-Certificate of Education (GCE)
  • erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse mit den zugehörigen Einzelnotenlisten (auch von Colleges oder Akademien)
  • falls erforderlich: Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich Notenübersicht
  • Bescheinigungen oder Zeugnisse (einschließlich Notenliste) über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und – soweit vorhanden – Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen
  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache, sofern die Bewerbung nicht ausschließlich für einen englischsprachigen Studiengang erfolgt
  • eine Darstellung des bisherigen Werdegangs mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über die bisherige Ausbildung
  • für die Feststellung der Hochschulzugangsqualifikation durch das Studienkolleg Konstanz zusätzlich: zwei Passbilder

Möglicherweise müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Welche das sind, können Sie im Zulassungsantrag nachlesen.

Hinweis: Zeugnisse und Notenlisten müssen Sie in Deutsch, Englisch oder Französisch einreichen. Anderssprachige Zeugnisse und Notenlisten müssen Sie als amtlich beglaubigte Übersetzung in einer dieser Sprachen vorlegen. Zeugnisse reichen Sie bitte als amtlich beglaubigte Fotokopien – nicht als Originale – ein. Die Kopien bleiben bei den Hochschulen.

Frist/Dauer

Es gibt unterschiedliche Antragsfristen:

  • Anträge an Universitäten und Pädagogische Hochschulen müssen rechtzeitig zu den Bewerbungsfristen zusammen mit dem Zulassungsantrag vorliegen:
    • für das kommende Wintersemester: 15. Juli
    • für das kommende Sommersemester: 15. Januar

Achtung: Bewerbungsfristen können an einigen Hochschulen abweichen. Informieren Sie sich über die jeweiligen Fristen und Termine auf den Internetseiten der Hochschulen.

  • Anträge an Fachhochschulen, Kunsthochschulen und an die Duale Hochschule: Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle über die Fristen und Termine für Aufnahmeverfahren, Bewerbung und Zulassung.

Kosten

Welche Kosten für Ihren Antrag entstehen können, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Hochschule.

Rechtsgrundlage

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