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Gewerberegisterauskunft beantragen

Das Gewerberegister enthält die angezeigten Daten aller gewerblichen Betriebe der jeweiligen Gemeinde. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.

Hinweis: Die Behörde gewährleistet weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit der Angaben. Über abgemeldete Betriebe können Sie keine Auskunft erhalten.

Verfahrensablauf

Die Auskunft aus dem Gewerberegister müssen Sie formlos schriftlich unter Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle beantragen. Zuständig ist die Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat. Neben Angaben zu Ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z.B.:

  • Name des Betriebs
  • Name der Gewerbetreibenden
  • die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift

Tipp: Je nach Angebot der Gemeinde stehen das Gewerberegister und Antragsformulare auch im Internet zur Verfügung.

Voraussetzungen

Die Grunddaten der Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit) sind allgemein zugänglich. Es ist nicht erforderlich, dass Gewerbetreibende der Weitergabe dieser Daten zustimmen.

Für Auskünfte über weitere Daten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen. Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie

  • Rechtsansprüche geltend machen wollen oder
  • sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen.

Ein rechtliches Interesse besteht auch bei Kreditvergaben an die Gewerbetreibenden.

Achtung: Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie z.B. das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Dritte haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der Behörde, ob sie die Auskünfte erteilt.

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat

Erforderliche Unterlagen

  • bei weitergehenden Auskünften: Dokumente zum Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen)

Kosten

Die Gemeinden erheben unterschiedliche Kosten und Gebühren. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Gemeinde.

Rechtsgrundlage

§ 14 Gewerbeordnung (GewO) (Anzeigepflicht)

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