• Verfahren A-Z

Zurück zur Übersicht

Namensänderung bei Heirat des Hundehalters

Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

Verfahrensablauf

Die Namensänderung kann dem zuständigen Steueramt Ihrer Gemeinde formlos mitgeteilt werden. Je nach Angebot der Gemeinde steht die Änderungsmitteilung auch zum Download zur Verfügung.

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Termine

Termine
Januar 2025
Mo Di Mi Do Fr Sa So
    1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31    

Aktuelles Wetter

Das Wetter in Ratshausen

Wussten Sie schon?

...dass sich in Ratshausen ein Geocach befindet der den Namen "Hörst Du das Rauschen" trägt (Nähere Informationen unter www.oberes-schlichemtal.de)