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Haltung eines Kampfhundes - Erlaubnis beantragen

Für die Haltung eines Kampfhundes benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn der Kampfhund mindestens 6 Monate alt ist.

Kampfhunde sind Hunde, bei denen von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Bei Hunden der Rassen "American Staffordshire Terrier", "Bullterrier" und "Pit Bull Terrier" wird die Kampfhundeeigenschaft vermutet. Diese Einordnung richtet sich nach der Kampfhundeverordnung.

Hunde anderer Rassen gelten erst dann als Kampfhunde, wenn die Kampfhundeeigenschaft durch die Ortspolizeibehörde festgestellt wurde.

Hinweis: Die Kampfhundeverordnung soll die Bevölkerung vor den Gefahren schützen, die von solchen Kampfhunden ausgehen. Deshalb ist die Haltung von Kampfhunden nur noch mit behördlicher Erlaubnis zulässig. Die Voraussetzungen für eine solche Erlaubnis sind sehr streng. In den wenigsten Fällen werden sie vorliegen.

Achtung: Sollte Ihnen die "Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes" erteilt werden, müssen Sie diese immer dabei haben.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag formlos bei der zuständigen Ortspolizeibehörde stellen. Ortspolizeibehörde ist die Gemeinde- oder die Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen oder sich überwiegend aufhalten. Folgende Angaben müssen im Antrag enthalten sein:

  • Ihre Personalien
  • die Identität des Hundes, besonders Angaben zur Rasse oder Kreuzung
  • Geschlecht
  • Fellfarbe
  • Geburtsdatum oder Alter
  • Kennzeichnung des Hundes

Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Ortspolizeibehörde ein. Die Gemeinde prüft die Unterlagen und teilt Ihnen mit, ob die Voraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis erfüllt wurden. Sie erhalten dann eine schriftliche Bescheinigung über die Erlaubnis.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes
    Sie müssen einen Bedarf nachweisen, der durch Hunde ohne Kampfhundeeigenschaft nicht angemessen erfüllt werden kann.
  • Zuverlässigkeit
    An der Zuverlässigkeit kann es beispielsweise fehlen, wenn Sie
    • wegen bestimmter Delikte vorbestraft sind oder
    • sich wiederholt ordnungswidrig verhalten haben,
    • alkohol- oder drogenabhängig sind oder
    • wegen körperlicher Umstände das Tier nicht führen können.
  • Sachkunde
    Von dem Hund darf durch Haltung und Führung keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgehen. Sie müssen daher über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
  • Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz müssen ausgeschlossen sein.
    Es dürfen keine erkennbaren Gefahren durch die Haltung des Hundes entstehen.
  • Der Hund muss eine unveränderliche und lesbare Kennzeichnung haben. Dadurch muss der Halter oder die Halterin ermittelt und der Hund unverwechselbar identifiziert werden können.
  • Besondere Haftpflichtversicherung

Hinweis: Es kann zusätzlich andere Vorschriften und Satzungen der Stadt oder Gemeinde geben, aufgrund derer eine Erlaubnis versagt wird.

Zuständigkeit

die Ortspolizeibehörde

Ortspolizeibehörde ist die Gemeinde- oder die Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis
  • Bescheinigung über die erfolgreiche Verhaltensprüfung
  • Sachkundebescheinigung für Kampfhundehalter (nach bestandener Sachkundeprüfung)
  • Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes
    Hinweis: Die einzelnen Gemeinde- und Stadtverwaltungen entscheiden nach ihrem Ermessen darüber, wie der Nachweis zu führen ist und ob er erbracht wurde.
  • Nachweis der besonderen Haftpflichtversicherung

Hinweis: Erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle, ob Sie weitere  Unterlagen vorlegen müssen.

Frist/Dauer

Antrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt

Kosten

Verhaltensprüfung: 165 Euro
Die Gemeinde kann weitere Kosten geltend machen.

Rechtsgrundlage

Termine

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