Vereine, die eine Vormundschaft übernehmen wollen, benötigen dafür eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt.
Sie können die Erlaubnis formlos beantragen. Das Landesjugendamt prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Es kann die Erlaubnis auch befristet erteilen oder mit Auflagen verbinden.
Voraussetzungen sind:
das Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
keine
Der Antrag sollte rechtzeitig vor der Übernahme von Pflegschaften und Vormundschaften bei der Verwaltung des Landesjugendamts eingehen.
keine
§ 54 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) (Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften)
...dass schon seit über 500 Jahren im Kirchturm von Ratshausen ein Glöcklein läutet das vor Gewitter und Hagelschlag beschützen soll