Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung kann der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gebühren ermäßigen. Die teilweise Kostenübernahme hängt von Ihrem Einkommen ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen (z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort oder eine andere Einrichtung) möglich.
Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt der Träger der Jugendhilfe in der Regel nicht.
Sie müssen die Ermäßigung der Gebühren bei der zuständigen Stelle beantragen. Erkundigen Sie sich bitte bei der Kindestageseinrichtung oder bei deren Träger, wo Sie das Antragsformular erhalten. Beachten Sie, dass die verschiedenen Träger der öffentlichen Jugendhilfe unterschiedliche Antragsformulare verwenden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Kosten teilweise übernimmt:
das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
keine
Die Ermäßigung der Gebühren kann ab dem Beginn des Antragsmonats erfolgen. Sie sollten den Antrag daher spätestens in dem Monat stellen, ab dem Ihr Kind die Kindertageseinrichtung besucht.
keine
...dass die Pfarrscheuer früher als Lagerfläche für den Ortspfarrer diente, da Naturalbesoldung gewährt wurde