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Zuwendungen für flexible Nachmittagsbetreuung und kommunale Betreuungsangebote beantragen

Bestimmte Träger von Betreuungsangeboten können Zuwendungen des Landes beantragen. Dazu gehören Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung an allgemeinbildenden Schulen oder kommunale Betreuungsangebote an Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung. Diese müssen sie vollständig dazu verwenden, um

  • ihren Betreuungsbetrieb zu finanzieren beziehungsweise
  • ihre finanziellen Ausfälle durch die soziale Gestaltung der Elternbeiträge zu decken.

Zuwendungsberechtigt sind:

  • öffentliche Schulträger
  • freie Träger (z.B. Kirchen, Elternvereine, Fördervereine, Sportvereine)

Der Zuschuss beträgt pro Gruppe und Schuljahr 275 Euro für jede betreute Wochenstunde von 60 Minuten.

Hinweis: Haben Sie eine Gruppe während eines Schuljahres eingerichtet? Dann beträgt der Zuschuss für jeden Kalendermonat, in dem die Gruppe mindestens 15 Tage bestanden hat, ein Zwölftel des Zuwendungsbetrags.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Zuwendung schriftlich beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vom zuständigen Regierungspräsidium. Es steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung. Sie können es persönlich abgeben oder schriftlich übermitteln.

Tipp: Sie haben mehrere Gruppen an verschiedenen Standorten eingerichtet? Dann können Sie die Zuwendungen ab dem zweiten Jahr des Bestehens der Gruppe in einem Sammelantrag beantragen. Das entsprechende Antragsformular "Sammelantrag" erhalten Sie ebenfalls vom zuständigen Regierungspräsidium oder können es im Kultusportal herunterladen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zuwendung sind:

  • Pro Gruppe können höchstens 15 Stunden wöchentlich bezuschusst werden.
  • Für jede Gruppe muss mindestens eine eigene Betreuungskraft zur Verfügung stehen.
  • Freie Träger erhalten die Zuwendung nur, wenn sie gemeinnützig im Sinne des Gesetzes sind.
  • Es können nur die tatsächlich an Schultagen geleisteten Betreuungsstunden am Nachmittag bezuschusst werden.
  • Die Betreuungszeit beginnt frühestens um 12:00 Uhr und endet spätestens um 17:30 Uhr.
  • Die flexible Nachmittagsbetreuung muss im Rahmen des Gesamtbetreuungskonzeptes der Gemeinde erfolgen.

Zuständigkeit

das Regierungspräsidium

Erforderliche Unterlagen

ausgefülltes Antragsformular

Frist/Dauer

  • für Gruppen, die Sie zu Beginn eines Schuljahres weiterführen oder neu einrichten und die spätestens in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien ihren Betrieb aufnehmen:
    • Antrag frühestens ab 15. November des laufenden Schuljahres
    • Bis spätestens 31. Dezember soll der Antrag beim Regierungspräsidium vorliegen.
  • für Gruppen, die Sie während des Schuljahres einrichten:
    • Sie können den Zuschuss zwei Monate nach Aufnahme des Betreuungsangebots, frühestens jedoch am 15. November des laufenden Schuljahres, beantragen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinien des Kultusministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an die Träger von Betreuungsangeboten an Grundschulen einschließlich der Grundschulstufe der Sonderschulen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, Angeboten der flexiblen Nachmittagsbetreuung an allgemein bildenden Schulen bzw. kommunalen Betreuungsangeboten an Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung

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