Gleichgeschlechtliche Partner oder Partnerinnen können eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" begründen.
Hinweis: Benötigen Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Nachweis über die eingetragene Lebenspartnerschaft, können Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen.
Sie können gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin die Begründung der Lebenspartnerschaft persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine Vollmacht vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Beantragung einverstanden ist.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und teilt Ihnen mit, ob alle Voraussetzungen zur Begründung der "eingetragenen Lebenspartnerschaft" erfüllt sind.
Voraussetzungen sind:
Die gleichgeschlechtlichen Partner oder Partnerinnen
Hinweis: Bei Ausländern oder Ausländerinnen können weitere oder andere Voraussetzungen zu beachten sein.
das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk einer der Partner oder eine der Partnerinnen den Wohnsitz hat oder sich gewöhnlich aufhält
Hinweis: Bei einer im Ausland geschiedenen Ehe ist möglicherweise ein Anerkennungsverfahren notwendig.
Die Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erfüllen, ist sechs Monate verbindlich.
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Begründung der Lebenspartnerschaft nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.
...dass in Ratshausen mehr weibliche als männliche Personen leben