Wahlscheinantrag
bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Antragsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.ratshausen.de an. Beim Aufruf des Links
erhalten Sie
eine Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer
Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht
es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende
Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über
das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre
Antragdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen,
erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ
können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgeräte
über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die
meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum
und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die
Briefwahlunterlagen erhalten Sie anschließend per Amtsbotin zugestellt. Für die
automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die
Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre
Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an
kontakt@ratshausen.de einen
Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren
Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen
zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Ratshausen, Tel.
07427/91188, E-Mail: kontakt@ratshausen.de.
Wichtige Information zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 - Teilnahme an der Briefwahl
Der Bundespräsident hat am 27. Dezember 2024 auf Ersuchen
des Bundeskanzlers den Bundestag aufgelöst und den Wahltag auf den 23. Februar
2025 bestimmt. Dadurch ist das Bundesministerium des Inneren und für Heimat
ermächtigt, bestimmte Fristen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des
Bundesrates abzukürzen.
Die Kreiswahlleitung hat mitgeteilt, dass nach der Zulassung
der Kreiswahlvorschläge durch den Kreiswahlausschuss am 24. Januar 2025 die
Druckfreigabe für die Herstellung der Stimmzettel, erst nach Ablauf der
Beschwerdefrist, voraussichtlich am 30. oder 31. Januar 2025 erteilt werden
kann.
Die Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlbenachrichtigungen
bereits im Januar 2025 und können damit ihre Briefwahlunterlagen beantragen.
Eine Bearbeitung der Briefwahlanträge im Rathaus ist jedoch erst nach Vorliegen
der Stimmzettel möglich. Dies wird vermutlich erst ab dem 10. Februar 2025
erfolgen können.
Um Beachtung und Verständnis für die verkürzten Fristen wird
gebeten.
Gemeinde Ratshausen
...dass die Gemeinde Ratshausen am Fuße des Plettenberg (1002"m) und des Ortenbergs (995"m) liegt