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23.02.2025: Bundestagswahl


Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Antragsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.ratshausen.de an. Beim Aufruf des Links

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08417052

erhalten Sie eine Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgeräte über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen erhalten Sie anschließend per Amtsbotin zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an kontakt@ratshausen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Ratshausen, Tel. 07427/91188, E-Mail: kontakt@ratshausen.de. 



Wichtige Information zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 - Teilnahme an der Briefwahl

Der Bundespräsident hat am 27. Dezember 2024 auf Ersuchen des Bundeskanzlers den Bundestag aufgelöst und den Wahltag auf den 23. Februar 2025 bestimmt. Dadurch ist das Bundesministerium des Inneren und für Heimat ermächtigt, bestimmte Fristen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.

Die Kreiswahlleitung hat mitgeteilt, dass nach der Zulassung der Kreiswahlvorschläge durch den Kreiswahlausschuss am 24. Januar 2025 die Druckfreigabe für die Herstellung der Stimmzettel, erst nach Ablauf der Beschwerdefrist, voraussichtlich am 30. oder 31. Januar 2025 erteilt werden kann.

Die Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlbenachrichtigungen bereits im Januar 2025 und können damit ihre Briefwahlunterlagen beantragen.
Eine Bearbeitung der Briefwahlanträge im Rathaus ist jedoch erst nach Vorliegen der Stimmzettel möglich. Dies wird vermutlich erst ab dem 10. Februar 2025 erfolgen können.

Um Beachtung und Verständnis für die verkürzten Fristen wird gebeten.

Gemeinde Ratshausen




Kurzfassung_Zusammen_gegen_Manipulation_Schutz der Bundestagswahl_barrierefrei???.pdf

FAQ_Schutz der Bundestagswahl 2025_barrierefrei???.pdf

Termine

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