Bebauungsplan und
Örtliche Bauvorschriften „Egertstraße“
Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Ratshausen hat am 15. Mai 2025 in
öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zum
Bebauungsplan „Egertstraße“ gefasst und beschlossen die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
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