- Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan und
Örtliche Bauvorschriften „Egertstraße“
Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Ratshausen hat am 18. Dezember 2025
in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Egertstraße“ gebilligt
und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
...dass zur Wasserversorgung der Bevölkerung die eigenen Quellen sprudeln