Am 13.04.2026
um 15:00 Uhr findet im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Ratshausen eine
nichtöffentliche Sitzung der Jagdgenossenschaft Ratshausen statt.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer von
Grundstücksflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf
denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Es haben nur Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Ratshausen und
deren Bevollmächtigte Zutritt. Vertretungsvollmachten, auch für Ehegatten und
Miteigentümer, sind vollständig ausgefüllt mitzubringen. Die
Vertretungsvollmachten finden Sie am Ende des Textes. Ein Bevollmächtigter kann höchstens
fünf (5) abwesende Jagdgenossen vertreten. Der Personalausweis ist bei
Aufforderung vorzuzeigen.
Einlass und Feststellung der Berechtigung der Jagdgenossen ist am 13.04.2026 um
14:00 Uhr. Um rechtzeitiges
Erscheinen wird gebeten, da während des Einlasses zunächst die
Stimmberechtigung geprüft und personifizierte Stimmzettel angefertigt werden
müssen. Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe
seiner bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten
Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Ratshausen.
Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei
der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge,
Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.
Beschlüsse der
Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen
Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen
Grundfläche.
Im Namen des
Gemeinderates lade ich die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Ratshausen zu
dieser Versammlung mit folgender Tagesordnung herzlich ein:
1. Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
3. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch diese
gehaltenen Flächen
4. Beratung und Beschlussfassung über die Zulassung zur Teilnahme an der
Versammlung von Personen, die nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind
5. Beschlussfassung nach § 15 Abs. 7 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)
zur Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat
6. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags
7. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft
Ratshausen
8. Verschiedenes
gez.
Geiger, Bürgermeister
...dass sich in Ratshausen ein Geocach befindet der den Namen "Hörst Du das Rauschen" trägt (Nähere Informationen unter www.oberes-schlichemtal.de)