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13.04.2026: Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Ratshausen


Am 13.04.2026 um 15:00 Uhr findet im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Ratshausen eine nichtöffentliche Sitzung der Jagdgenossenschaft Ratshausen statt.

Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer von Grundstücksflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.

Es haben nur Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Ratshausen und deren Bevollmächtigte Zutritt. Vertretungsvollmachten, auch für Ehegatten und Miteigentümer, sind vollständig ausgefüllt mitzubringen. Die Vertretungsvollmachten finden Sie am Ende des Textes
. Ein Bevollmächtigter kann höchstens fünf (5) abwesende Jagdgenossen vertreten. Der Personalausweis ist bei Aufforderung vorzuzeigen.

Einlass und Feststellung der Berechtigung der Jagdgenossen ist am 13.04.2026 um 14:00 Uhr. Um rechtzeitiges Erscheinen wird gebeten, da während des Einlasses zunächst die Stimmberechtigung geprüft und personifizierte Stimmzettel angefertigt werden müssen. Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Ratshausen.

Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.

Im Namen des Gemeinderates lade ich die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Ratshausen zu dieser Versammlung mit folgender Tagesordnung herzlich ein:
1. Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
3. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch diese gehaltenen Flächen
4. Beratung und Beschlussfassung über die Zulassung zur Teilnahme an der Versammlung von Personen, die nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind
5. Beschlussfassung nach § 15 Abs. 7 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) zur Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat
6. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags
7. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft Ratshausen
8. Verschiedenes

gez. Geiger, Bürgermeister

Vertretungsvollmacht Jagdgenossenschaft 13.04.2026.docx

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