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Themenbereich: 6. Waffen und explosionsgefährliche Stoffe

Waffen und explosionsgefährliche Stoffe können bei unsachgemäßer Benutzung zu lebensgefährdenden Verletzungen führen. Der Umgang mit ihnen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Was Sie im Zusammenhang mit Waffen und explosionsgefährlichen Stoffen wissen sollten, finden Sie hier:

6.2. Explosionsgefährliche Stoffe

Die Herstellung und Verarbeitung explosionsgefährlicher Stoffe sowie der Handel damit sind nur einige der Tätigkeiten, für die Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigen.

Explosionsgefährliche Stoffe sind beispielsweise Feuerwerkskörper, Schwarzpulver oder Airbag- und Gurtstaffereinheiten.

Umfangreiche Informationen zu explosionsgefährlichen Stoffen erhalten Sie auf unseren Seiten in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.

Tipp: Mehr zum Thema "explosionsgefährliche Stoffe" finden Sie im Internetauftritt des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Die gesetzlichen Vorschriften zum Sprengstoffrecht einschließlich der EU-Richtlinien finden Sie auf den Seiten der Gewerbeaufsicht.

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