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Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen

Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben oder sie Ihnen gestohlen wurden, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt und das alte Kennzeichen gesperrt werden. Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

Wenn Ihre Kennzeichenschilder gestohlen wurden, müssen Sie vor der Neuausstellung der Kennzeichen eine Diebstahlsanzeige erstatten.

Achtung: Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie ein Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.

Verfahrensablauf

Wenn Ihre Kennzeichenschilder gestohlen wurden, müssen Sie unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei erstatten. Folgende Angaben müssen in der Anzeige enthalten sein:

  • amtliche Kennzeichennummer
  • Welche Kennzeichenschilder wurden gestohlen (hinteres oder vorderes Kennzeichenschild)?
  • Wann wurde der Diebstahl begangen?

Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung und beantragen Sie die Zuteilung eines neuen Kennzeichens aufgrund von Verlust oder Diebstahl. Sie haben auch die Möglichkeit, sich ein Wunschkennzeichen ausstellen zu lassen. Allerdings bleibt Ihr altes Kennzeichen für eine bestimmte Frist gesperrt.

Zuständigkeit

  • für die Diebstahlsanzeige: die Polizei
  • für die Zuteilung der neuen Kennzeichenschilder: die Zulassungsbehörde, in deren Zuständigkeit der Halter seinen Hauptwohnsitz hat (sonst: Betriebssitz oder Ort der Niederlassung)

    Zulassungsbehörde ist,

    • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
    • für einen Landkreis: das Landratsamt

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: zusätzlich
    • Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Bescheinigungen über die letzte Hauptuntersuchung
  • bei Verlust: Versicherung an Eides statt des Fahrzeughalters
  • bei Diebstahl: schriftliche Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug
    (Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer, notwendig seit 1. Juli 2007)
  • wenn nur ein Kennzeichen gestohlen oder verloren wurde:
    • das zweite Kennzeichen

Tipp: Viele Zulassungsbehörden bieten ein Formular für die Versicherung an Eides statt über den Verlust von Kennzeichen zum Download an.

Frist/Dauer

Sie müssen den Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen unverzüglich melden.

Kosten

Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben (ab 26,80 Euro).

Die Kosten für die Kennzeichen sind in den Gebühren nicht enthalten.

Rechtsgrundlage

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