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Sonderschule - Kind für Aufnahme anmelden

Ist Ihr Kind schulpflichtig und hat einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, kann es eine Sonderschule besuchen. Sonderschulen fördern Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf.

Verfahrensablauf

In den meisten Fällen melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind zuerst bei der für Sie zuständigen Grundschule an. Sie können Ihr Kind aber auch direkt bei einer Sonderschule anmelden.

Hinweis: Die Sonderschule teilt dies der zuständigen Grundschule mit. Das gilt auch bei Sonderschulen in freier Trägerschaft.

Die Schulleitung der Grundschule oder der Sonderschule informiert Sie bei der Anmeldung über das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Dieses wird durch das Staatliche Schulamt durchgeführt. Sie oder die Schulleitung müssen einen entsprechenden Antrag stellen.

Hinweis: Stellt die Schulleitung den Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, fügt sie einen pädagogischen Bericht bei.

Das Staatliche Schulamt informiert Sie über die möglichen Fördermaßnahmen und stimmt diese mit Ihnen ab.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Schulpflicht
  • Behinderung oder sonderpädagogischer Förderbedarf

Zuständigkeit

die zuständige Grundschule oder Sonderschule

Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle kann Unterlagen verlangen, z.B. eine ärztliche Bescheinigung des Landratsamtes oder der Stadtverwaltung des Stadtkreises über die Schulfähigkeit.

Frist/Dauer

Die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschule oder Sonderschule werden in der örtlichen Presse oder direkt an der Schule bekannt gegeben.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Termine

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