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Sonderpädagogischer Förderbedarf - Umschulung von der allgemeinen Schule in die Sonderschule einleiten

Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen können von der allgemeinen Schule in eine Sonderschule umgeschult werden.

Verfahrensablauf

Die Schulleitung der jeweiligen Schule leitet mit Zustimmung der Eltern die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ein. Die Eltern können dies auch selbst bei der Schulleitung beantragen.

Üblicherweise klärt eine Sonderschullehrkraft den sonderpädagogischen Förderbedarf. Um die körperliche Entwicklung und den Gesundheitszustand des Kindes festzustellen, kann der öffentliche Gesundheitsdienst eine Untersuchung durchführen.

Liegen die Gutachten vor, erhalten die Eltern einen Fördervorschlag und eine schriftliche Benachrichtigung über das weitere Vorgehen.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist:

Auch durch allgemeine oder integrierte Fördermaßnahmen ist eine ausreichende Förderung des Kindes in seiner Schulart nicht möglich.

Zuständigkeit

das für die besuchte Schule zuständige Staatliche Schulamt (als untere Schulaufsichtsbehörde)

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

§ 82 Schulgesetz (SchG) (Sonderschule, Allgemeines)

Termine

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