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Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen

Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe (z.B. Objekt- oder Personenschutz) dürfen Sie nur mit einer besonderen Erlaubnis ausüben. Als Bewachung gelten Tätigkeiten, die das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen sollen, beispielsweise:

  • herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung
  • Veranstaltungsdienst
  • Fluggastkontrolle
  • Durchführung von Geld- und Werttransporten
  • Personenschutz
  • Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken

Hinweis: Für bestimmte Überwachungsaufgaben (z.B. bestimmte Kontrollgänge, Überwachung von Diskotheken, Schutz vor Ladendieben) benötigen Sie zusätzlich eine Sachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Tipp: Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den zuständigen Gewerbebehörden oder bei der zuständigen IHK.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind:

  • Sie haben die für den Gewerbebetrieb
    • erforderliche Zuverlässigkeit und
    • die erforderlichen Mittel oder entsprechenden Sicherheiten.
  • Nachweis

Zuständigkeit

die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihrer zukünftigen Betriebsstätte

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
      • bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister
      • ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
    • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder als gleichwertig anerkannte Nachweise nach der Bewachungsordnung – dies gilt auch für Ihre Angestellten
  • Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten:
    • bei Wohnsitz in Deutschland üblicherweise:
    • bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
  • Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Haftpflichtversicherungen

Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.

Frist/Dauer

keine

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der Gemeinde.

Rechtsgrundlage

§ 34a Gewerbeordnung (GewO) (Bewachungsgewerbe)

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