Wenn Sie in Deutschland studieren wollen, müssen Sie vor der Einreise ein Visum für Studierende beantragen. Abhängig von der Staatsangehörigkeit kann die Einreise erleichtert sein.
Kein Visum für die Einreise benötigen:
Alle anderen ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerber benötigen bereits vor der Einreise einen Aufenthaltstitel in Form eines nationalen Visums. Genaue Informationen finde in der Verfahrensbeschreibung "Nationales Visum beantragen".
Den jeweiligen auf Sie zutreffenden Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthaltserlaubnis) müssen Sie mithilfe des jeweiligen Formulars beantragen.
Antragsformulare für Visumanträge erhalten Sie kostenlos von der zuständigen Auslandsvertretung in der ortsüblichen Sprachfassung. Sie stehen Ihnen auch zum Download zur Verfügung, je nach Angebot der jeweiligen Auslandsvertretung.
Für andere Aufenthaltstitel erhalten Sie die notwendigen Formulare bei der Ausländerbehörde des Ortes, an dem Sie Ihr Studium aufnehmen. Einzelheiten zum jeweiligen Verfahrensablauf finden Sie in den oben aufgelisteten Verfahrensbeschreibungen.
Tipp: Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes finden Sie Visumantragsformulare in mehreren Sprachen sowie weiterführende Informationen.
Hinweis: Asylbewerber können sich erst immatrikulieren, wenn ihr Asylantrag Erfolg hatte, es sei denn, sie besitzen einen Aufenthaltstitel, der ausdrücklich zum Studium berechtigt.
Sie müssen den Visumantrag persönlich stellen. Die Auslandsvertretung holt die Zustimmung der Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnsitz in Deutschland ein. Nach der Zustimmung kann die Auslandsvertretung das Visum erteilen. Bei der Visumerteilung wird mit einem Sichtvermerk im Pass die Einreise und der vorläufige Aufenthalt erlaubt.
Voraussetzungen sind:
die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat), in deren Amtsbezirk die antragstellende Person sich gewöhnlich aufhält beziehungsweise ihren Wohnsitz hat
Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Onlineseiten.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Die Kosten sind abhängig von der Art des Aufenthaltstitels. Einzelheiten finden Sie in den oben aufgelisteten Verfahrensbeschreibungen.
...dass die Gemeinde Ratshausen zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört