Sie haben die Zusage für einen Studienplatz erhalten? In den meisten Fällen erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungsbescheid die Einschreibungsunterlagen.
Sie müssen sich nun an der Hochschule einschreiben und schriftlich erklären, dass Sie den Studienplatz annehmen. Die Frist für die Einschreibung finden Sie auf dem Zulassungsbescheid.
Zur Einschreibung müssen Sie persönlich erscheinen. Oder Sie lassen sich von einer bevollmächtigten Person vertreten.
Nach der Einschreibung sind Sie als Student oder Studentin der jeweiligen Hochschule eingetragen. Zur Bestätigung erhalten Sie einen Studentenausweis und eine Immatrikulationsbescheinigung für das laufende Semester.
Sie können nun Ihre Fächer belegen, sofern die Hochschule nichts anderes vorschreibt.
Hinweis: Zu jedem neuen Semester müssen Sie sich erneut zurückmelden. Dies kann je nach Hochschule über ein Onlinesystem erfolgen.
die jeweilige Hochschule
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen Sie zur Einschreibung mitbringen müssen. Für die erstmalige Einschreibung benötigen Sie in den meisten Fällen:
Termine |
||||||
Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |
20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
27 | 28 | 29 | 30 |
...dass der Ausgangspunkt des Sagenwandwerweges 3 "Vom Geschenk der frommen Fräuleins" in Ratshausen ist (Nähere Informationen unter www.oberes-schlichemtal.de)